ERLEICHTERUNG VOM FALSCHEN GRÜN:
Regel 13.1f Von einem falschen Grün muss Erleichterung in Anspruch genommen werden
Bei Behinderung durch ein falsches Grün muss straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Die Abbildung geht von einem rechtshändigen Spieler aus. Ball „A“ liegt auf dem falschen Grün und der nächstgelegene Punkt der vollständigen Erleichterung ist „P1“, der in demselben Bereich des Platzes liegen muss wie die Stelle, an der der ursprüngliche Ball zur Ruhe kam. Der Erleichterungspunkt muss im Gelände sein und darf nicht näher zum Loch liegen.
Eine Schlägerlänge vom Bezugspunkt „P1“ messen.
Wichtiger Hinweis:
Du musst vollständige Erleichterung von jeglicher Behinderung durch ein falsches Grün in Anspruch nehmen.
Spielst Du vom falschen Ort oder setzt fälschlich einen neuen Ball ein gibt es zwei Schläge als Strafe.